vertraulich. anonym.
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Sie sind oder waren als Sexdienstleister*in tätig? Sie haben Fragen? Wir beraten und unterstützen Sie gerne.
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Sexdienstleister*innen zählen zu den „Neuen Selbstständigen“.
Sie müssen Sie Ihre Tätigkeit bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) melden. Durch Ihre Versicherung ersparen Sie sich im Falle eines Unfalles oder einer Erkrankung hohe Kosten.
Als Neue Selbstständige besteht die Verpflichtung eine Einkommenssteuerklärung an das Finanzamt abzugeben.
SEXWORK INFO
Eine Broschüre mit den wichtigsten Informationen, wenn Sie in Österreich Sexdienstleistungen anbieten wollen.
KONTAKT
Checkpoint sexuelle Gesundheit | Aidshilfe Kärnten
+43 (0) 463 55 1 28
Bahnhofstraße 22/1.Stock
9020 Klagenfurt